Jeder vierte Mensch in Deutschland wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Das kann jeder Person passieren, unabhängig davon, ob der Job gefährlich ist oder nicht. Nur sehr wenige Menschen werden aufgrund eines (Arbeits-)Unfalls berufsunfähig. Viele Menschen können ihren Job aufgrund einer psychischen Erkrankung wie Depression, Burnout oder einer Erkrankung des Skelett- und Bewegungsapparats nicht mehr ausüben.
Sie bekommen die gesetzliche Erwerbsminderungsrente-Rente (EM-Rente) nur, wenn Sie wegen körperlichen oder geistigen Krankheiten gar nicht oder nur stark eingeschränkt arbeiten können. Es gilt: Wer mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, gilt als erwerbsfähig und erhält keine EM-Rente. Bei drei bis sechs Stunden Arbeitszeit bekommen Sie die halbe EM-Rente. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, bekommen Sie den vollen Rentenbetrag ausgezahlt.
Der Gesetzgeber hat das Recht, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen. Auch wenn Sie diesen nicht gelernt oder ausgeübt haben. So kann ein Handwerker zum Beispiel zeitweise als Bürokraft eingesetzt werden. Eine BU springt ein und hilft den Lebensstandard zu halten, wenn eine versicherte Person den gelernten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel von Ihrem Tarif-Wunsch, Ihrem Eintrittsalter, dem ausgeübten Beruf und der vereinbarten Auszahlungssumme. Ihre Sparkasse berät Sie gerne, um die beste und günstigste Lösung für Sie zu finden. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin.
Es ist eine gute Idee, sich früh um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern. Besonders zu Beginn der beruflichen Karriere, wenn Sie ein geringes Einstiegsgehalt haben. Der Tarif EinkommensSicherung StartSchutz ist darauf zugeschnitten. Dieser bietet sofortigen Schutz, sehr gute Leistungen und einen reduzierten Beitrag in den ersten zehn Berufsjahren.
Für die Berechnung Ihrer Beiträge sind mehrere Faktoren wichtig. Bestimmte Vorerkrankungen bringen ein höheres Risiko mit sich, dass Sie berufsunfähig werden. Gesunde Menschen profitieren von einem günstigeren Beitrag. Je früher Sie mit Ihrer Vorsorge beginnen, desto mehr profitieren Sie von Ihrer guten Gesundheit.
Sie können Ihren Schutz über die Jahre ausbauen, zum Beispiel, wenn Ihr Einkommen steigt. Eine erneute Prüfung Ihrer Gesundheit muss dann nicht mehr stattfinden.
Bevor Sie eine BU-Rente bekommen, erfolgt eine ärztliche Untersuchung. Wenn die Untersuchung ergibt, dass sie für mindestens sechs Monate aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind, tritt die BU in Kraft. Sie bekommen dann den vereinbarten Betrag in Form der BU-Rente monatlich ausgezahlt. Von der monatlichen Rente können Sie laufende Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom oder die Kosten für Ihr Auto bezahlen. In dieser Zeit müssen Sie keine Beiträge für Ihre BU zahlen.
Sollten Sie vorübergehend weniger Geld zur Verfügung haben, ist eine Stundung der Beiträge möglich. Bedingung: Ihr BU-Vertrag besteht länger als drei Jahre.
Ob Sie in Ihrem Arbeitsleben berufsunfähig werden oder nicht – Ihre BU ist immer eine gute Investition. Eingezahlte Überschüsse werden am Kapitalmarkt angelegt. Läuft Ihre Versicherung aus, erhalten Sie das Fondsvermögen einkommensteuerfrei. Trotzdem bleiben Sie flexibel, denn Auszahlungen sind schon während der Laufzeit möglich.
Eine verantwortungsvolle Betreuung in Versicherungsfragen gehört zum Selbstverständnis Ihrer Sparkasse. Vor allem als regional verwurzeltes Kreditinstitut mit öffentlichem Auftrag. Daher wird auch der Faktor Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung berücksichtigt. Wie genau dies erfolgt, erfahren Sie im Rahmen der Informationen gemäß der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten.
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