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Überblick

Altersvorsorge im Hier und Jetzt

Wohn-Riester ist eine Alters­vorsorge, von der Sie heute schon etwas haben. Während Sie Ihren Bau­spar­vertrag besparen, bekommen Sie jährlich staatliche Riester-Zulagen.

Planen Sie einen Immobilien­erwerb für die Zukunft, dann investieren Sie Ihr gefördertes Gut­haben in Ihre selbst genutzte Wunsch­immobilie, wenn es so weit ist – und sparen sich so die Miete. Das Besondere daran: Sie schaffen sich zusätzlich ein zins­günstiges und Riester-gefördertes Bau­spar­darlehen. Das garantiert Ihnen schon heute die Darlehens­zinsen für die Zukunft.

Für finanzielle Sicherheit

  • Riester-Förderung unabhängig von Einkommens­grenzen
  • Staatliche Zulagen auf Ihre Spar- und Tilgungs­leistungen
  • Mögliche steuerliche Vorteile nutzen
  • Familien mit Kindern profitieren besonders

Ihr Vertragspartner

Details

Ein gutes Gefühl – jetzt und in Zukunft

Für Ihre Baufinanzierung

Nutzen Sie Wohn-Riester, um Ihr selbst genutztes Eigen­heim zu kaufen oder zu bauen.

Für den alters­gerechten Umbau

Bauen Sie Barrieren ab – damit Sie sich lange in Ihrem Zuhause wohl­fühlen.

Zur Umschuldung

Mit einem Riester-geförderten Bau­spar­vertrag können Sie alle Kredite umschulden, mit denen Sie Ihr Eigen­heim gekauft oder gebaut haben.

Der Staat fördert

Mit staatlichen Prämien kommen Sie schnell ans Ziel.

Steuern sparen

Setzen Sie die Spar­beträge auf Ihren Riester-Bau­spar­vertrag steuerlich ab.

LBS-Bausparen

Erfüllen Sie sich Ihren Wohn­traum – mit lang­fristiger und sicherer Planung.

 Die Muster-Produktinformationsblätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier:  https://www.lbs.de/riester_muster_pib

Förder­berechtigt sind:

  • Menschen, die in der gesetzlichen Renten­versicherung pflicht­versichert sind
  • Beamte
  • Unter bestimmten Voraus­setzungen auch Früh­rentner, Eltern in Eltern­zeit und Menschen, die Arbeits­losen­geld beziehen
  • Ehe­partner oder einge­tragene Lebens­partner von Förder­berechtigten – voraus­gesetzt, sie besparen ebenfalls einen Riester-Vertrag mit mindestens fünf Euro pro Monat

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