Vorteile für Arbeitgeber
Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren von einer betrieblichen Altersversorgung:
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Seit 2019 sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, bei neu abgeschlossenen Entgeltvereinbarungen 15 Prozent des umgewandelten Entgeltes zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse weiterzuleiten, soweit sie durch die Entgeltumwandlungen Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Es kann durch tarifvertragliche Regelungen davon abgewichen werden.
Die Zuschusspflicht gilt nicht in den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse. Für bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt der Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent seit dem 01.01.2022.
Verschaffen Sie sich hier einen ersten Eindruck über mögliche Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.
Bei der Direktversicherung schließen Sie als arbeitgebende Instanz für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. So erfüllen Sie den Rechtsanspruch Ihrer Belegschaft, Teile des Gehaltes in Vorsorgebeiträge umzuwandeln. Auch als Arbeitgeberin und Arbeitgeber können Sie finanzielle Beiträge leisten – und als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Seit 2019 beteiligen Sie sich mit einem kostenneutralen Zuschuss von 15 Prozent, den Sie aus Ihrer Sozialversicherungsersparnis finanzieren.
Weitere Argumente für die Direktversicherung:
Träger ist ein Lebensversicherer der Sparkassen-Finanzgruppe.
Die Unterstützungskasse der Sparkassen-Finanzgruppe ist rechtlich selbstständig und sagt Ihren Angestellten Versorgungsleistungen zu. Die Beiträge leisten Sie oder Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In beiden Fällen führen Sie als arbeitgebende Instanz die Beiträge an die Unterstützungskasse ab.
Die Entgeltumwandlung ist während der Ansparzeit für Ihre Angestellten steuerfrei. Es gibt kaum Einschränkungen bei der Höhe der Beträge.
Als arbeitgebende Instanz sparen Sie Lohnnebenkosten: Beiträge durch Entgeltumwandlung sind innerhalb bestimmter Grenzen sozialversicherungsfrei – arbeitgeberfinanzierte Beiträge gar in unbegrenzter Höhe.
Gerade für die Altersversorgung von GmbH-Geselschafterinnen-Geschäftsführerinnen und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern eignet sich die rückgedeckte Unterstützungskasse, wenn keine Bilanzauswirkungen gewünscht sind.
Weitere gute Argumente für die rückgedeckte Unterstützungskasse:
Antworten auf Ihre Fragen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente (kurz BRSG) legt der Gesetzgeber die Grundlage für eine attraktive Vorsorgelösung für alle Arbeitnehmer. Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung.
Das Gesetz bringt deutliche Verbesserungen in der betrieblichen Altersversorgung. Und zwar nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber. Auch kleine und mittlere Unternehmen können ihrer Belegschaft jetzt eine Betriebsrente anbieten, die unterm Strich für alle attraktiv ist. Mit dem BRSG wird die betriebliche Altersversorgung für Sie ökonomischer und ist mit weniger Risiko verbunden.
Das Wichtigste für Arbeitgeber im Überblick
Das Wichtigste für Arbeitnehmer auf einen Blick
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