Mit dem KfW-Programm ERP-Förderkredit Digitalisierung (511) finanzieren Sie Vorhaben, die auf die Digitalisierung von Unternehmen zielen. Mit dem Kredit können Sie sowohl Investitionen als auch laufende Kosten – zum Beispiel für Personal – finanzieren.
Als mittelständisches Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro, junges Unternehmen oder Freiberufler/-in können Sie eine Förderung in einer der drei folgenden Stufen erhalten:
Stufe 1 Basisdigitalisierung
Hinweis: Um die Förderung der Stufe 1 zu beantragen, ist es notwendig, dass Sie zuvor den KfW Digitalisierungs-Check durchführen.
Stufe 2 LevelUp-Digitalisierung
Stufe 3 HighEnd-Digitalisierung
Wenn Sie unsicher sind, in welche Stufe sich Ihr Vorhaben einordnen lässt, dann nutzen Sie den Stufencheck. Damit finden Sie es in wenigen Minuten heraus. Zum Stufencheck
Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/511.
Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, beantragen Sie den Kredit ganz einfach direkt bei Ihrer Sparkasse.
Mit dem KfW-Programm ERP-Förderkredit Innovation (513) werden innovative Unternehmen und Innovationsvorhaben gefördert. Mit dem Kredit können Sie sowohl Investitionen als auch laufende Kosten – zum Beispiel für Personal – finanzieren.
Stufe 1 Basisinnovationen
Stufe 2 LevelUp-Innovationen
Stufe 3 HighEnd-Innovationen
Wenn Sie unsicher sind, in welche Stufe sich Ihr Vorhaben einordnen lässt, dann nutzen Sie den Stufencheck. Damit finden Sie es in wenigen Minuten heraus. Zum Stufencheck
Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/513.
Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, beantragen Sie den Kredit ganz einfach direkt bei Ihrer Sparkasse.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Sanieren (263) umfasst alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen.
Sie erhalten Sie bis zu 10 Millionen Euro Kredit und zahlen durch einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent weniger zurück.
Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Weiterhin wird die Sanierung von Baudenkmalen gefördert.
Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie wird die energetische Sanierung gefördert, wenn die Kosten dafür gesondert ausgewiesen sind – zum Beispiel im Kaufvertrag.
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für:
Weitere Informationen zum Förderkredit finden Sie unter www.kfw.de/263
Beantragen Sie den Kredit einfach bei Ihrer Sparkasse.
Mit dem Förderkredit Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) werden der Neubau und der Erstkauf von klimafreundlichen Nichtwohngebäude in Deutschland gefördert.
Ein Gebäude gilt als klimafreundlich, wenn es wenig Energie verbraucht und so die Effizienzgebäudestufe 40 erreicht sowie die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" erfüllt.
Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/299
Beantragen Sie den Kredit einfach bei Ihrer Sparkasse.
Das KfW-Energieeffizienzprogramm (292) unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 15 Prozent erzielen.
Gefördert werden zum Beispiel:
Weitere Informationen zum Förderkredit finden Sie unter www.kfw.de/292
Beantragen Sie den Kredit einfach bei Ihrer Sparkasse.
Mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (295) – finanzieren Sie Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. Dabei profitieren Sie von einem günstigen Kredit und erhalten einen Tilgungszuschuss von bis zu 60 Prozent.
Gefördert werden zum Beispiel:
1. Ersatz oder Neuanschaffung hocheffizienter Anlagen wie Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Frequenzumrichter, Anlagen zur Abwärmevermeidung und -nutzung
2. Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien zum Beispiel mit Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen
3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik, einschließlich Energiemanagement-Software und Schulung
4. Optimierung von Anlagen und Prozessen auf Basis eines Energieeinsparkonzepts
5. Förderung von Transformationsplänen: Unterstützung von Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität
6. Elektrifizierung von kleinen Unternehmen: Austausch und Umrüstung von Bestandsanlagen, sodass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind
Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/295
Beantragen Sie den Kredit einfach bei Ihrer Sparkasse.
Mit dem KfW-Umweltprogramm (240) werden Investitionen gefördert, die Umwelt und Ressourcen schonen, die Kreislaufwirtschaft stärken, das Klima schützen oder Ihr Unternehmen an die Folgen des Klimawandels anpassen.
Mit einem zinsgünstigen Kredit unterstützt die KfW Sie bei der Finanzierung von Umweltmaßnahmen und Klimaschutzmaßnahmen im Inland und Ausland, zum Beispiel:
Weitere Informationen zum Förderkredit finden Sie unter www.kfw.de/240
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Förderfähig sind Investitionen in den Bereichen:
Weitere Informationen zum Förderkredit finden Sie unter www.kfw.de/293
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Mit dem KfW-Förderkredit „Erneuerbare Energien – Plus“ (570) finanzieren Sie Investitionen in Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien. Dabei profitieren Sie von einem zinsgünstigen Kredit und können Ihre Investitionen in eine nachhaltige Energieversorgung langfristig planen.
Gefördert werden in- und ausländische Unternehmen jeder Größe.
Der Kredit ist geeignet für Vorhaben mit Vermarktung über Power Purchase Agreements (PPAs).
Gefördert werden können zum Beispiel:
Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/570.
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