Ob Moped, Roller, Mofa oder E-Scooter: Für Ihre Mobilität brauchen Sie nicht nur einen Helm. Sie müssen auch jede Saison Ihr Fahrzeug neu versichern und das aktuelle Versicherungskennzeichen anbringen. Beantragen Sie beides schon ab 31,90 Euro1 im Jahr. Schnell online abgeschlossen und in wenigen Tagen bequem per Post nach Hause geliefert. So sind Sie rechtzeitig und rundum abgesichert.
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So geht’s: Einfach E-Scooter bis zum 31. März 2026 online versichern und im Teilnahmefeld das Häkchen setzen. Viel Glück!
1 Beispiel: Ihr Einmal-Beitrag vom 1. März 2026 bis 28. Februar 2027 für E-Scooter, wenn Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer und fahrende Person über 23 Jahre alt sind.
2 Vierrädrige Fahrzeuge sind im Online-Rechner nicht enthalten. Bitte wenden Sie sich an eine Beraterin oder einen Berater.
1 Beispiel: Ihr Einmal-Beitrag vom 1. März 2026 bis 28. Februar 2027 für E-Scooter, wenn Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer und fahrende Person über 23 Jahre alt sind.
"Ich wollte einfach nur schnell und günstig ein Kennzeichen für meinen neuen E-Scooter. Der Online-Antrag war super easy, und schon nach drei Tagen hatte ich alles im Briefkasten."
Felix, 55, aus München
"Letztes Jahr wurde mein Moped gestohlen. Zum Glück hatte ich die Teilkasko, so habe ich schnell Ersatz bekommen und musste nicht alles selbst zahlen. Das gibt echt ein gutes Gefühl."
Jakob W., 35, aus Saarbrücken
"Ich bin mit meinem Roller leider auf das Auto eines Nachbarn gerutscht und habe einen großen Kratzer hinterlassen. Zum Glück war ich versichert – meine Versicherung hat den kompletten Schaden übernommen, und ich musste mich um nichts kümmern. Einfacher geht’s nicht."
Daniela, 27, aus Berlin
"Unser Sohn fährt jetzt mit einem Mofa zur Schule. Uns war wichtig, dass er richtig gut versichert ist – am besten auch gegen Diebstahl. Mit der Teilkasko fühlen wir uns sicher, und abschließen ging ganz unkompliziert."
Sabine R., Mutter aus Freising
Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht für die Zulassung Ihres Mopeds – sie schützt Sie, falls Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen einen Schaden zufügen.
Gehen Sie auf Nummer sicher: Wählen Sie zusätzlich die Teilkaskoversicherung: Damit sind Sie nicht nur gesetzlich abgesichert, sondern schützen auch Ihr eigenes Fahrzeug – zum Beispiel bei Diebstahl, Brand, Hagel oder Sturm. So vermeiden Sie teure Überraschungen und haben rundum einen sorgenfreien Start in die Saison.
| Haftpflicht | Haftpflicht mit Teilkasko (Empfehlung) | |
|---|---|---|
| Schäden Ihres Unfallgegners | 100 Millionen Euro (maximal 15 Millionen Euro pro geschädigte Person) | 100 Millionen Euro (maximal 15 Millionen Euro pro geschädigte Person) |
| Brand, Explosion, Diebstahl | – | ![]() |
| Elementarschäden | – | ![]() |
| Schäden aus Unfällen mit Tieren | – | ![]() |
| Kurzschlüsse in der Verkabelung | – | 1.500 Euro |
| Glasbruch | – | ![]() |
Übrigens: Falls Sie die Versicherung später in der Saison abschließen, zahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.
Mopeds bis 50 Kubikzentimeter zählen zu den zulassungsfreien Fahrzeugen. Sie müssen also nicht wie beim Auto persönlich zur Zulassungsstelle. Sie entscheiden sich einfach für den für Sie passenden Versicherungs-Tarif. In wenigen Schritten schließen Sie diesen online ab.
Das neue Versicherungs-Kennzeichen erhalten Sie anschließend per Post.
Zusätzlich zu Ihren persönlichen Daten machen Sie noch Angaben zu gewissen Fahrzeugdaten aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), zum Beispiel:
Im Falle eines Unfalls haften Sie gegenüber Dritten für den Schaden. Auch bei Schäden an Personen. Hier können schnell hohe Kosten entstehen.
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schadenersatz-Forderungen.
Wenn Sie zur Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abschließen, ist Ihr Fahrzeug auch gegen Diebstahl versichert.
Das Versicherungsjahr für Mopeds, Roller, Mofas, E-Bikes oder auch E-Scooter und Segways, nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, startet jedes Jahr am 1. März. Wenn Sie Ihr Kennzeichen später beantragen, beginnt der Schutz ebenfalls später. Sie bezahlen nur einen anteiligen Betrag. Das Kennzeichen oder die Plakette bleiben bis Ende Februar des gleichen oder folgenden Jahres gültig.
Alle mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis und dem angegebenen Fahralter dürfen das Fahrzeug fahren.
Das Verkehrsjahr für Mopeds, E-Scooter und Roller beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder in einem Schaltjahr am 29. Februar des nächsten Jahres. Wer sein Kennzeichen später holt, zahlt nur die entsprechende Restdauer: Wenn Sie Ihr Versicherungs-Kennzeichen beispielsweise erst ab Juni brauchen, bezahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.
Nein, die Versicherung verlängert sich nicht. Schließen Sie Ihre Versicherung daher jährlich erneut ab. Sie erhalten dann ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug.
Die Farbe des Kennzeichens wechselt jährlich immer zum 1. März und gilt bis Ende Februar des Folgejahres. Dadurch erkennt die Polizei, ob das Fahrzeug aktuell versichert ist. Die Schriftfarbe der vom 1. März 2026 bis 28. Februar 2027 gültigen Kennzeichen ist schwarz.
Jede technische Änderung am Fahrzeug führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Zahlreiche Mofas fahren mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als zugelassen. In der Regel wurden die Fahrzeuge dafür unerlaubt „getuned“ bzw. „frisiert“. Durch diese technischen Änderungen erreichen Mofas Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 80 km/h – und das trotz ihres vergleichsweise kleinen Hubraums.
Entscheidet man sich für eine solche Veränderung seines Fahrzeugs, gilt es versicherungstechnisch einige Dinge zu beachten. Fährt ein Mofa nach dem Tuning schneller als 25 km/h, erlischt der Versicherungs-Schutz zwar nicht direkt, allerdings können Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer vom Versicherer in Regress genommen werden: Im Anschluss an die Schadens-Regulierung infolge eines Unfalls kann es also sein, dass man Geld von Ihnen zurückfordert.
Da durch die Geschwindigkeitserhöhung die Unfallgefahr zunimmt, kann die Versicherung eine Kündigung aussprechen.
Werden Sie mit einem „frisierten“ Mofa mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt, werden Ihnen die Betriebs-Erlaubnis und die Versicherungs-Papiere entzogen.
Die Betriebs-Erlaubnis erhalten Sie zurück, wenn Ihr Fahrzeug wieder gedrosselt ist. Das weisen Sie beim Prüfdienst nach.
Die Versicherungsplakette wurde aus Platzgründen für E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge eingeführt. Sie ist kleiner als das herkömmliche Versicherungs-Kennzeichen. Beide dienen dem Nachweis der Haftpflichtversicherung. Der Einfachheit halber sprechen wir nur von Versicherungs-Kennzeichen.
Folienkennzeichen bestehen aus einer dünnen Kunststofffolie. Diese wird auf die vorgesehene Trägerplatte am Fahrzeug geklebt. Folienkennzeichen sind durch den geringeren Materialverbrauch nachhaltiger und verursachen weniger CO2 bei der Herstellung. Durch ein Hologramm sind sie zudem fälschungssicherer als die herkömmlichen Blechkennzeichen.
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Wenn Sie Teilkasko gewählt haben, sind Brand und Explosion versichert. Außer Schmorschäden und Sengschäden, denn die gelten nicht als Brand.
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