Mit giropay können Sie in tausenden Shops online bezahlen. Geben Sie die Zahlung mit den bestehenden Zugangsdaten Ihres Online-Bankings frei.
Wählen Sie beim Bezahlen mit giropay im Online-Shop „giropay-Login“ aus. Dann loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort ein und bestätigen die Zahlung. Das Geld wird direkt von Ihrem Girokonto abgebucht und der Online-Shop kann die Ware schnellstmöglich versenden. Für diese Art der Zahlungsfreigabe müssen Sie sich einmalig freischalten.
Wählen Sie bei der giropay-Zahlung im Online-Shop „Online-Überweisung“ aus. Anschließend werden Sie ins Online-Banking Ihrer Sparkasse weitergeleitet. Dort geben Sie die Zahlung mit Ihren Zugangsdaten des Online-Bankings frei. Eine Freischaltung ist hierfür nicht notwendig.
Wählen Sie giropay für die Zahlung im Online-Shop und geben Sie diese anschließend mit Ihrer digitalen Sparkassen-Card (girocard) in der App „Mobiles Bezahlen“ frei (z. B. per Gesichtserkennung).
Weitere Informationen zum Einrichten der digitalen Sparkassen-Card (girocard) in der App „Mobiles Bezahlen“ finden Sie hier.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu giropay.
giropay ist das gemeinsame digitale Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen. Darunter zählen neben den Sparkassen unter anderem die Commerzbank, Deutsche Bank, Postbank sowie die Volks- und Raiffeisenbanken. Es bietet Ihnen bei jedem Online-Einkauf maximale Sicherheit und optimalen Komfort. Mit giropay als Funktion Ihres Girokontos begleichen Sie ohne Risiko Ihre Online-Einkäufe.
Die Nutzung der Funktionen giropay Online-Bezahlen sind in der Regel kostenfrei.
Damit Sie mit giropay im Online-Shop bezahlen können, können Sie sich auch während eines Bezahlvorganges beim Online-Einkauf für giropay anmelden. Anschließend erhalten Sie von giropay eine Freischaltungs-E-Mail, die Sie nur noch bestätigen müssen. Damit schalten Sie Ihren Benutzerstatus aktiv und können sofort einfach und sicher mit giropay bezahlen und von vielen Vorteilen profitieren.
Wenn Sie bisher über kein Online-Banking verfügen, lassen Sie Ihr Girokonto für das Online-Banking freischalten, um anschließend giropay zu nutzen.
Falls das Erstellen eines giropay-Logins und damit das Einloggen im giropay-Kundenportal aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an den giropay-Kundenservice unter service@giropay.de, um den Käuferschutz-Fall zu melden.
Erfahren Sie in einem kurzen Video, wie Sie Ihr giropay-Passwort während des Kaufprozesses oder im Online-Banking ändern können.
giropay entspricht den hohen Sicherheitsanforderungen der deutschen Kreditwirtschaft. Ihre Daten werden nur verschlüsselt übermittelt. Außerdem werden von giropay und den beteiligten Banken garantiert keine persönlichen Daten und Warenkorb-Informationen an Dritte weitergegeben oder verkauft.
Wählen Sie im Online-Shop einfach giropay als Zahlungsoption aus und geben die Zugangsdaten Ihres Online-Bankings ein. Danach bestätigen Sie die Zahlung und schließen den Kauf ab. In seltenen Fällen werden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit aufgefordert, die Zahlung zusätzlich durch eine Freigabe (TAN) zu bestätigen.
Durch diese Funktion ist das Bezahlen mit den Zugangsdaten Ihres Online-Bankings ohne vorherige Freischaltung mit giropay möglich. Haben Sie giropay als Zahlverfahren ausgewählt, werden Sie nach der Auswahl Ihrer Bank/Sparkasse und der Eingabe Ihrer IBAN ins Online-Banking weitergeleitet. Dort bestätigen Sie die Zahlung mit den Zugangsdaten Ihres Online-Bankings und in der Regel ab 30 Euro mit der Eingabe einer TAN. Das Geld wird direkt von Ihrem Girokonto abgebucht, der Händler oder die Händlerin erhält sofort eine Zahlungsbestätigung und kann die Ware schnellstmöglich versenden.
Die Verfügbarkeit der Zahlung mit den Online-Banking Zugangsdaten ist abhängig von der jeweiligen Sparkasse und den Zusatzfunktionen von giropay, die ein Online-Shop eingebunden hat.
Ja, bei giropay-Zahlungen gilt der Käuferschutz unabhängig von der Art der Zahlungsfreigabe und somit auch für giropay mit digitaler Sparkassen-Card (girocard).
Sollte ein Online-Shop Ihre bestellte Ware innerhalb von 100 Tagen nicht liefern, können Sie im Kundenportal auf giropay.de Ihren Käuferschutz in Anspruch nehmen. Richten Sie sich dazu vor oder nach dem Warenkauf Ihren giropay-Benutzernamen plus Passwort ein. Wenn Sie sich nach dem Warenkauf Ihren giropay-Login einrichten, ist es wichtig, dass Sie sich mit dem gleichen Konto freischalten (gleiche IBAN), mit dem Sie auch die betroffene giropay-Zahlung durchgeführt haben, bzw. die angegebene IBAN mit der auf Ihrer für die Zahlung verwendeten digitalen Sparkassen-Card (girocard) übereinstimmt.
Dann melden Sie sich mit Ihrem giropay-Benutzernamen und dem giropay-Passwort im giropay-Kundenportal an. In Ihrem persönlichen Kundenbereich gehen Sie dann einfach auf „Problem melden“ und dann auf „Keine Ware erhalten und Käuferschutz beantragen“. Das Serviceteam setzt sich unmittelbar mit dem Händler in Verbindung, um eine Lösung zu finden. Wenn der Händler nicht nachweisen kann, dass er die Ware verschickt hat, erhalten Sie Ihr Geld umgehend auf Ihr Girokonto zurück.
Falls das Erstellen eines giropay-Logins und damit das Einloggen im giropay-Kundenportal aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an den giropay-Kundenservice unter service@giropay.de um den Käuferschutzfall zu melden.
Wenn Sie mit der digitalen Sparkassen-Card (girocard) in giropay gezahlt haben, benötigen Sie einen giropay-Login (Account), um den Käuferschutz geltend zu machen. Diesen Account können Sie sich auch nachträglich noch anlegen. Gehen Sie hierzu auf giropay.de, klicken Sie auf "Einloggen" und dann auf "Neu hier? Jetzt kostenlos freischalten." Halten Sie bitte eine TAN bereit, da ein Teil der Freischaltung im Online-Banking erfolgt. Im giropay-Kundenportal angemeldet, öffnet sich beim Klick auf die jeweilige Transaktion ein Drop-down-Fenster, das auch den Button „Problem melden“ enthält.
Übrigens: In der App "Mobiles Bezahlen" verlinken Transaktionen mit der digitalen Sparkassen-Card (girocard) in giropay für den Käuferschutz auch auf das giropay-Kundenportal.
Wichtig: Damit Ihnen die erfolgte girocard-Transaktion innerhalb des Kundenportals richtig zugeordnet werden kann, muss bei der Erstellung des Logins (Account) die angegebene IBAN mit der auf Ihrer verwendeten digitalen Sparkassen-Card (girocard) übereinstimmen.
Falls das Erstellen eines giropay-Logins und damit das Einloggen im giropay-Kundenportal aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an den giropay-Kundenservice unter service@giropay.de, um den Käuferschutzfall zu melden.
Mit giropay bezahlen Sie immer direkt von Ihrem Girokonto.
Nein. Mit giropay können Sie – ähnlich wie bei der Sparkassen-Card (Debitkarte) – nur direkt von Ihrem Girokonto bezahlen.
Mit giropay können mit den Zugangsdaten Ihres Online-Bankings und Freigabe (TAN) bezahlen.
Wie bei einer Überweisung können Sie die Zahlung nicht stornieren. Für die Stornierung einer Bestellung wenden Sie sich bitte direkt an den Händler oder die Händlerin.
Sie können mit giropay bei allen Shops bezahlen, die giropay als Zahlungsmethode anbieten. Dies sind vor allem Shops aus Deutschland.
Um jede Transaktion bei Zahlungen mit Ihrem giropay-Zugang durch eine Freigabe (TAN) zu bestätigen, gehen Sie einfach in Ihre persönlichen Einstellungen im Kundenportal. Wählen Sie hier „Immer TAN-Verfahren verwenden“.
Sie können mit dieser Funktion ohne zusätzliche Freischaltung für giropay bezahlen. Hierfür werden Sie nach der Auswahl Ihrer Bank/Sparkasse und der Eingabe Ihrer IBAN ins Online-Banking weitergeleitet. Dort bestätigen Sie die Zahlung mit den Zugangsdaten Ihres Online-Bankings und in der Regel ab 30 Euro mit einer TAN. Das Geld wird direkt von Ihrem Girokonto abgebucht, der Händler oder die Händlerin erhält sofort eine Zahlungsbestätigung und kann die Ware schnellstmöglich versenden.
Sie müssen sich in Ihr Online-Banking einloggen, um eine giropay-Zahlung durchzuführen. Nach dem Login können Sie die Zahlungsdetails nochmals prüfen und die Zahlung, falls gefordert, mit einer Freigabe (TAN) bestätigen.
Das „Zahlen mit Online-Banking-Zugang“ erfolgt über ein sogenanntes Abwicklungskonto. Die endgültige Zahlungsempfängerin oder der endgültige Zahlungsempfänger wird die Zahlung von diesem Abwicklungskonto automatisch erhalten.
Nein, Ihre Daten bleiben bei Ihrer Sparkasse.
Bei Zahlungen mit den Zugangsdaten Ihres Online-Bankings kann keine Zahlungsbestätigung versendet werden. Das ist nur bei einer Zahlung mit giropay-Benutzernamen und Passwort möglich.
Mit giropay und der digitalen Sparkassen-Card (girocard) können AndroidTM-Nutzerinnen und - Nutzer schnell und einfach online bezahlen. Wählen Sie giropay für die Zahlung im Online-Shop und geben Sie diese anschließend mit Ihrer digitalen Sparkassen-Card (girocard) in der App „Mobiles Bezahlen“ frei (z.B. per Fingerabdruck).
Ja. Hierzu ist es allerdings notwendig, dass Sie sich in Ihrem Online-Banking für giropay freischalten. Dazu müssen Sie einen giropay-Zugang anlegen, die betroffene Zahlung zu Ihrem giropay-Account hinzufügen und diese dann melden. Es ist wichtig, dass Sie sich mit dem gleichen Konto freischalten (gleiche IBAN), mit dem Sie auch die betroffene giropay-Zahlung durchgeführt haben.
Falls das Erstellen eines giropay-Logins und damit das Einloggen im giropay-Kundenportal aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an den giropay-Kundenservice unter service@giropay.de, um den Käuferschutz-Fall zu melden.
Nein. Das Bezahlen mit der digitalen Sparkassen-Card (girocard) in giropay ist kostenlos.
Die Einführung der digitalen Sparkassen-Card (girocard) in giropay erfolgt sukzessive. Wir arbeiten daran, sie bei unseren giropay-Händlern so schnell wie möglich im Check-out zu integrieren.
Das System speichert die von Ihnen zuletzt genutzte Freigabeart als Präferenz. Falls Ihre Präferenz nicht korrekt ausgespielt wird, kann dies auch daran liegen, dass Sie ein anderes Endgerät oder einen anderen Browser nutzen. Die Präferenzausgabe erfolgt zum Teil über ein Cookie im Browser.
Auch Ihre beim Händler hinterlegte E-Mail-Adresse kann ein entscheidender Faktor sein. Unter anderem durch einen Abgleich dieser E-Mail-Adresse mit der/den in Ihrer App „Mobiles Bezahlen“ hinterlegten E-Mail-Adresse/-n erkennt das System Ihre App und die dazugehörige digitale Sparkassen-Card (girocard). Verwenden Sie bei verschiedenen Online-Shops unterschiedliche E-Mail-Adressen, kann Ihre E-Mail-Adresse womöglich nicht zugeordnet werden. Wir empfehlen daher, in der App „Mobiles Bezahlen“ alle Ihre im Online-Handel genutzten E-Mail-Adressen zu hinterlegen.
Übrigens: Wenn Ihnen direkt eine andere Art der Zahlungsfreigabe angezeigt wird, z. B. die Bezahlung mit Benutzername und Passwort, gelangen Sie mit Klick auf „Freigabevariante ändern“ wieder zur Übersicht aller giropay-Freigabeoptionen. Dort können Sie dann die Freigabe mit „Digitale girocard“ auswählen.
Möglicherweise wurde der für die Sparkassen-Card (girocard) vereinbarte Verfügungsrahmen oder die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten. In dem Fall wenden Sie sich an Ihre Sparkasse oder – sofern möglich – ändern Sie Ihr Tageslimit in Ihrem Online-Banking.
Wenn Ihre Karte zum Zeitpunkt der Zahlung gesperrt ist, können Sie diese in der App gar nicht erst auswählen. In dem Fall ist die Karte grau hinterlegt und der Button „Freigabe“ ist nicht klickbar. Wenden Sie sich auch in diesem Fall an Ihre Sparkasse.
Auch wenn Sie einen Online-Shop am Desktop-PC oder Laptop geöffnet haben, können Sie mit der digitalen Sparkassen-Card (girocard) in giropay bezahlen. Voraussetzung für die Bezahlung mit der digitalen Sparkassen-Card (girocard) in giropay ist, dass Sie die App „Mobiles Bezahlen“ installiert und dort eine aktive digitale Sparkassen-Card (girocard) hinterlegt haben.
Wenn Sie das erste Mal mit Ihrem PC/Laptop mit der digitalen Sparkassen-Card (girocard) in giropay bezahlen: Im Check-out wird automatisch erkannt, dass Sie am Desktop-PC oder Laptop einkaufen und es wird Ihnen nach Auswahl von „Digitale girocard“ ein QR-Code mit der Aufforderung angezeigt, diesen „mit der Bezahl-App abzuscannen“. Daraufhin können Sie die App „Mobiles Bezahlen“ öffnen, auf den Button „Mit giropay im Web zahlen“ klicken und den QR-Code mit der App „Mobiles Bezahlen“ scannen. Es öffnen sich Ihre Transaktionsdaten in der App. Entsprechend der hinterlegten Entsperrmethode des Smartphones (Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Gerätecode, Passwort oder Muster) wird die Zahlung in der App „Mobiles Bezahlen“ freigegeben.
Sollten Sie dies noch nicht gemacht haben, empfehlen wir Ihnen, direkt im Anschluss an die Zahlung Ihre im Online-Handel verwendete E-Mail-Adresse(n) in der App "Mobiles Bezahlen" zu hinterlegen und zu verifizieren.
Wenn Sie das nächste Mal mit diesem PC/Laptop und dem gleichen Browser mit der digitalen Sparkassen-Card (girocard) in giropay bezahlen und Ihre E-Mail-Adresse(n) in der App „Mobiles Bezahlen“ hinterlegt haben: Das System erkennt, dass Sie zuletzt mit der digitalen Sparkassen-Card (girocard) in giropay bezahlt haben, identifiziert Ihre App „Mobiles Bezahlen“ u. a. anhand der hinterlegten E-Mail-Adresse und es wird direkt eine Benachrichtigung durch Ihre App „Mobiles Bezahlen“ versendet. Darüber gelangen Sie sofort zu den Transaktionsdaten in der App und können die Zahlung freigeben.
Nein, wenn Sie kein Smartphone besitzen, können Sie nicht mit der digitalen Sparkassen-Card (girocard) in giropay bezahlen. Denn die Freigabe der Zahlung mit der digitalen Sparkassen-Card (girocard) in giropay erfolgt über die App „Mobiles Bezahlen“. Diese ist derzeit für Android-Smartphones verfügbar.
Wenn Sie mit der digitalen Sparkassen-Card (girocard) in giropay bezahlen, erhält die Händlerin oder der Händler – wie bei allen Sparkassen-Card-Freigabeverfahren – lediglich Ihre Adressdaten für den Versand. Es werden keine Kontodaten, wie z. B. die IBAN übermittelt.
Ja, für den Abruf einer digitalen Sparkassen-Card (girocard) in der App „Mobiles Bezahlen“ ist das Online-Banking zur Legitimation notwendig. Darüber hinaus benötigen Sie ein Online-Banking-fähiges Girokonto mit PIN/TAN für das Bezahlen mit giropay.
Nein, die digitale Sparkassen-Card (girocard) kann nur in der App „Mobiles Bezahlen“ hinterlegt werden. Weitere Informationen zur App „Mobiles Bezahlen“.
Sie können die mit der digitalen Sparkassen-Card (girocard) in giropay getätigten Transaktionen sowohl in der App „Mobiles Bezahlen“ als auch in den Kontoumsätzen im Online-Banking oder in der App Sparkasse und im giropay-Kundenportal einsehen.
Bei Fragen zu giropay Online-Bezahlen können Sie sich von Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr sowie am Samstag, am Sonntag und an Feiertagen von 10 bis 18 Uhr an den zentralen giropay-Kundenservice wenden:
Telefon: 069 2475382222
E-Mail: service@giropay.de
Für die Freigabe von giropay-Zahlungen mit der digitalen Sparkassen-Card (girocard) steht Ihnen auch die zentrale Rufnummer für die App „Mobiles Bezahlen“ 24/7 an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung:
Telefon: 0711 22040950
Um giropay-Guthaben einzulösen, benötigen Sie einen giropay-Login. Falls Sie diesen noch nicht besitzen, können Sie sich ganz einfach im Online-Banking oder in der App Sparkasse für giropay Online-Bezahlen freischalten. Wenn Sie einen giropay-Login haben, können Sie das giropay-Guthaben folgendermaßen einlösen:
Alle Einlösebedingungen finden Sie auch hier: www.s.de/giropay-gutscheinbedingungen
Überall dort, wo Sie eines der folgenden Logos sehen, können Sie mit Ihrem giropay-Login bezahlen und somit Ihr giropay-Guthaben einlösen:
Wichtig: Bitte laden Sie Ihr giropay-Guthaben zuvor in Ihrem giropay-Account hoch. Der Abzug erfolgt dann automatisch bei den nächsten Bezahlungen mit giropay-Login bis das Guthaben aufgebraucht ist. Alle Einlösebedingungen finden Sie auch hier: www.s.de/giropay-gutscheinbedingungen
1 Entspricht einer Überweisung nach standardisierter Zahlungskontenterminologie.
2 Sofern im Text von Sparkassen-Card und/oder girocard die Rede ist, handelt es sich um eine Debitkarte.
3 Regulatorische Vorgaben sehen grundsätzlich eine Freigabe vor. Intelligente Sicherheitssysteme Ihrer Sparkasse ermöglichen, dass Ihre giropay-Transaktionen weitestgehend ohne Freigabe (TAN) bleiben.
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