Ein wichtiger Schritt zu einem europäischen Wirtschaftsraum war 2002 die Einführung des Euro-Bargeldes. Die europäische Kreditwirtschaft hat den europäischen Zahlungsverkehr vereinfacht und standardisiert und damit einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum in Europa geschaffen, die sogenannte „Single Euro Payments Area“, kurz: SEPA. Nutzen Sie die SEPA-Zahlverfahren für inländische und grenzüberschreitende Euro-Zahlungen.
Überweisungen und Lastschriften über 12.500 Euro in das oder aus dem Ausland müssen an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden. Bei Fragen zum Thema Meldepflicht (Einreichungsweg, Meldefristen etc.) steht Ihnen die kostenfreie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefonnummer 0800 1234-111 zur Verfügung.
Voraussetzung für den Einzug von Geldern per SEPA-Lastschrift ist das SEPA-Lastschriftmandat. Es ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Zusätzlich wird die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift angewiesen. Das SEPA-Lastschriftmandat kann für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen erteilt werden.
Generell gilt das SEPA-Lastschriftmandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Wird jedoch binnen 36 Monaten seit dem letzten Einzug keine Folgelastschrift vom Zahlungsempfänger eingereicht, verfällt dieses Lastschriftmandat. Sollen nach Ablauf dieser Frist erneut SEPA-Lastschriften eingezogen werden, muss ein neues SEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden.
Der Erstattungsanspruch für den Zahlungspflichtigen beträgt acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung. Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rückgabezeit bis zu 13 Monate.
Ob im Inland oder europäischen Ausland – IBAN und BIC sind einheitlich aufgebaut. Dies vereinfacht Ihre Kundendaten-Verwaltung. Einheitliche Prüfkriterien erhöhen zudem die Qualität Ihrer Daten.
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